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Aus Historisches Lexikon Bayerns
Bundestagswahlen
Gerhard Hirscher
Seit Gründung der Bundesrepublik 1949 finden in Deutschland i. d. R. alle vier Jahre Wahlen zum Deutschen Bundestag statt. Gewählt wird "nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl" (§1, (1) Bundeswahlgesetz [BWahlG]). Mit den beiden Stimmen wählen die Wahlberechtigten einen Direktkandidaten (Erststimme) aus den Bundestagswahlkreisen, denen die Wähler zugeordnet sind, und eine Partei (Zweitstimme), die vom Bundeswahlleiter für die Bundestagswahl zugelassen wurde. Wichtiges Element des bundesrepublikanischen Wahlrechts ist die sog. Fünf-Prozent-Klausel, wonach Parteien bundesweit wenigstens fünf Prozent der Wählerstimmen erhalten müssen, um im Bundestag vertreten zu sein. In der sog. Bonner Republik kristallisierte sich ein von den beiden sog. Volksparteien Union (Fraktionsgemeinschaft aus CDU und CSU) und SPD dominiertes Drei-Parteien-Parlament heraus, das erst Ende der 1980er Jahre mit dem Aufkommen der Grünen gesprengt wurde. In der sog. Berliner Republik nach der deutschen Wiedervereinigung kam mit der PDS im Jahr 1990 eine weitere Partei hinzu, ebenso 2017 mit der AfD. Eine Besonderheit bei Bundestagswahlen in Bayern ist, dass hier anstelle der ansonsten deutschlandweit wählbaren CDU deren Schwesterpartei CSU antritt. Mit dem Anspruch, originär bayerische Interessen im Bundestag zu vertreten, gelang es der CSU seit Gründung der Bundesrepublik 1949 regelmäßig in den Deutschen Bundestag einzuziehen, obwohl sie außerhalb Bayerns nicht wählbar ist. Weiterlesen
Säben, Bischofssitz
Irmtraut Heitmeier
Der spätantik-frühmittelalterliche Bischofssitz Säben im Südtiroler Eisacktal war mindestens seit der zweiten Hälfte des 8. Jahrhunderts eng mit dem bayerischen Herzogtum verbunden und gehörte zur Kirchenprovinz Salzburg. Aufgrund einer sehr lückenhaften und späten Überlieferung sind die Anfänge des Bistums im 6. Jahrhundert wie auch dessen Frühgeschichte nur schwer zu erhellen. Im Ringen um die Kontrolle der Brennerroute zwischen Franken, Bayern und Langobarden konnte sich das Bistum nicht entfalten, was sich besonders nach dem Ende des agilolfingischen Herzogtums und dem karolingischen Zugriff auf den Raum im 9. Jahrhundert auswirkte. Das änderte sich erst mit der Übertragung des Königshofs Brixen 901 an den Bischof und der folgenden Verlegung des Bischofssitzes dorthin. Weiterlesen
Beziehungen zum Heiligen Stuhl (19./20. Jahrhundert)
Jörg Zedler
Die guten bayerisch-vatikanischen Beziehungen reichen weit in die Frühe Neuzeit zurück und dürfen auch für die Moderne als weitgehend problemlos gelten. Selbst konfliktreichere Phasen nehmen sich im internationalen Vergleich unkompliziert aus. Die diplomatischen Beziehungen bestanden bis 1934 durchgehend, die im 16. Jahrhundert aufgenommenen konkordatären Bindungen wurden 1817 sowie 1924/25 erneuert und bestehen bis heute. Während im 19. Jahrhundert und in der Weimarer Republik politische Interessen die bayerische Kirchen- und Vatikanpolitik dominierten, traten in bundesrepublikanischer Zeit kirchenrechtliche Aspekte in den Vordergrund. Weiterlesen
Wörth, Reichspflege
Cathrin HermannDie Reichspflege Wörth war ein in staufischer Zeit begründetes Gebiet, das unmittelbar dem Kaiser unterstand. Den Hauptort bildete Mertingen, ein weiteres Verwaltungszentrum war in Donauwörth. Die räumliche Ausdehnung der Reichspflege und die damit verbundenen Rechte unterlagen jedoch Schwankungen. Während ihrer gesamten Existenz war sie von den Interessen unterschiedlicher politischer Kräfte und Herrschaftsbestrebungen bestimmt: Ihre Stellung als Reichsbesitz war schon im Mittelalter umstritten und im weiteren Verlauf wurden die ländlichen Bereiche zunehmend in die Territorien der eigentlichen Lehens- oder Pfandnehmer eingegliedert. Der Stadt Donauwörth gelang es hingegen, sich aus der Reichspflege zu lösen und im 14. Jahrhundert den Status einer Reichsstadt zu erlangen. Dies führte zur Ausbildung zweier getrennter Territorien. Weiterlesen
Wandmalereien aus dem Regensburger Niedermünster (Frühmittelalter)
Anna Skriver
Bemalte Putzfragmente, die während der archäologischen Untersuchung der Regensburger Niedermünsterkirche in den 1960er Jahren geborgen wurden, können in größerer Zahl dem ältesten, nach 700 zu datierenden Kirchenbau zugewiesen werden. Sie bezeugen nördlich der Alpen eine erstaunlich frühe, äußerst qualitätvolle figürliche wie ornamentale Wandmalerei und dokumentieren die kostbare Ausstattung der Kirche, die weithin als agilolfingische Pfalzkapelle gilt. Stil und Ausführung der Malerei weisen nach Italien, wo wohl auch die Künstler ausgebildet wurden. Bezeugt dies bereits enge transalpine Beziehungen, so illustrieren Parallelen zum Tempietto Longobardo in Cividale del Friuli neben der verwandtschaftlichen Nähe zum langobardischen Königshaus auch das königsgleiche Selbstverständnis der bayerischen Herzöge des 8. Jahrhunderts. Weiterlesen
Ansbach, Markgraftum: Territorium und Verwaltung
Reinhard SeybothDas Markgraftum Ansbach umfasste Gebiete, die vor allem im heutigen Mittelfranken lagen. Hinzu kamen Besitzungen im heutigen Unterfranken und in Württembergisch Franken. Das Territorium war nicht geschlossen, sondern durch zahlreiche Enklaven im Besitz von Reichsstädten, des Fürstbistums Eichsätt und des Deutschen Ordens gekennzeichnet. Erstes Verwaltungszentrum war die Cadolzburg, bevor sich Ansbach zur Residenzstadt entwickelte. 1791 fiel das Markgraftum an Preußen, 1806 an Bayern. Weiterlesen
Verfassung des Königreichs Bayern (1818)
Katharina Weigand
Am 26. Mai 1818 erließ Max I. Joseph eine neue Verfassung für das Königreich Bayern. Sowohl außen- als auch innenpolitische Motive lagen ihrer Einführung zugrunde. Sie sollte einerseits die Souveränität Bayerns schützen und den ungünstigen Passagen des 1817 geschlossenen Konkordats entgegentreten, andererseits die Integration der alt- und neubayerischen Landesteile fördern, u.a. mit Hilfe der Einführung einer Volksvertretung. Die oktroyierte, in ihrer Zeit dennoch sehr fortschrittliche Verfassung verwandelte Bayern in eine konstitutionelle Monarchie, wobei der König der alleinige Inhaber der staatlichen Souveränität blieb und die volle Gewaltenteilung noch nicht verwirklicht wurde. Weiterlesen