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Aus Historisches Lexikon Bayerns

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Königswürde (1806)

Proklamation zur Annahme der Königswürde für Bayern am 1. Januar 1806. Gedruckte Fassung als Beilage zum offiziellen Protokoll. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Landtag 10189)

Ferdinand Kramer
Am 1. Januar 1806 verkündete der bisherige pfalzbayerische Kurfürst Max IV. Joseph in der Residenz in München, dass er sich entschlossen habe, den Titel eines "Königs von Baiern" anzunehmen und öffentlich proklamieren zu lassen. Die Königswürde war ein lange verfolgtes Ziel des bayerischen Herrscherhauses der Wittelsbacher, das zu diesem Zeitpunkt mit der Unterstützung des Kaisers der Franzosen, Napoleon I., und mit der Billigung Kaiser Franz II. realisiert werden konnte. Parallel zur Königswürde erhielt Bayern die volle Souveränität und Gebietserweiterungen. Die Königswürde verlor mit dem Ende der Monarchie 1918 und der folgenden Entbindung der Staatsbediensteten vom Eid auf den König ihre staatsrechtliche Bedeutung. Einen formellen Thronverzicht in Bayern hat das Haus Wittelsbach nicht erklärt. Weiterlesen

Kurpräcipuum

Die Ordnung von 1368. (BayHStA, Geheimes Hausarchiv, HU 2460)
Benjamin Müsegades
Als Kurpräcipuum (auch Kurpräzipuum) werden in der Forschung jene Städte und Burgen der Pfalzgrafen bei Rhein bezeichnet, die nach den Festlegungen mehrerer hausrechtlicher Urkunden des 14. und 15. Jahrhunderts unveräußerlicher Bestandteil ihrer rheinischen und oberpfälzischen Besitzungen sein sollten. Der Begriff (lat. praecipuus = herausragend, besonders) stammt nicht aus dem Mittelalter, sondern wurde erst von Juristen der Neuzeit geprägt. Wann er erstmals auftaucht, ist allerdings unbekannt. Weiterlesen

Staatsministerium für Unterricht und Kultus (nach 1945)

Staatsministerium für Unterricht und Kultus am Salvatorplatz 2 in München, 1949. Foto: Johann Vorzellner (1908-1960). (Bayerische Staatsbibliothek, Bildarchiv hoff-65121)

Felix Lieb
Dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus unterstand bis 1986 das gesamte Schul-, Hochschul- und Kunstwesen in Bayern. Nach einem beinahe vollständigen Personalaustausch 1945 knüpfte es personell und inhaltlich rasch an vor-nationalsozialistische Traditionen an. Strukturell blieb es lange Zeit von organisatorischen Besonderheiten geprägt, die aus den Umständen der unmittelbaren Nachkriegszeit resultierten. Sie äußerten sich insbesondere in einem konfessionellen Proporz auf der Leitungsebene und einer dadurch bedingten strukturellen Zweiteilung des Ministeriums. Weiterlesen

Hausvertrag von Pavia, 4. August 1329

Hausvertrag von Pavia. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Geheimes Hausarchiv, Hausurkunde 140)
Benjamin Müsegades
Die in der Forschung als Hausvertrag von Pavia bekannte Übereinkunft bezeichnet eine Vereinbarung über die Realteilung der wittelsbachischen Besitzungen in Bayern und am Rhein, die am 4. August 1329 zwischen Kaiser Ludwig IV. und den Söhnen seines verstorbenen Bruders Rudolf I., den Pfalzgrafen Rudolf II., Ruprecht I., sowie ihrem Neffen Ruprecht II. geschlossen wurde. Das niederbayerische Herzogtum war von den Regelungen ausgenommen. Durch den Hausvertrag entstanden eine pfälzische und eine oberbayerische Linie. Aus diesen entsprangen alle weiteren spätmittelalterlichen und neuzeitlichen Teillinien in Bayern und in der Pfalzgrafschaft. Weiterlesen

Fuggersche Stiftungen

Blick vom Brunnen in die Mittlere Gasse der Fuggerei in Augsburg. Foto: Eckhart Matthäus. (Fuggersche Stiftungen)
Stefan Birkle
Im Laufe des 16. Jahrhunderts entstanden auf Initiative von Mitgliedern der Fugger von der Lilie bzw. aus dem Umfeld der Familie heraus neun große Stiftungen, die durch das Familienseniorat und die Fürstlich und Gräflich Fuggersche Stiftungsadministration in Augsburg geleitet und verwaltet werden. Zu den Fuggerschen Stiftungen zählen im Einzelnen die Grabkapelle bei St. Anna, die Prädikatur bei St. Moritz, die Fuggerei, das Holz- und Blatternhaus, das Spital in Waltenhausen (Lkr. Günzburg), die Veit-Hörl-Stiftung, das Schneidhaus, die Dr. Simon Scheibenhardt-Stiftung und die Dr. Johannes Mylius-Stiftung. Daneben errichteten im Laufe der Jahre verschiedene Mitglieder der Familie zahlreiche weitere, meist kleinere Stiftungen, die von Jahrtagstiftungen über Freiplätze in medizinischen Einrichtungen bis hin zu Schulstiftungen reichen. Weiterlesen

Seinsheim/Schwarzenberg, Adelsfamilien

Joseph Franz Maria Graf von Seinsheim (1707-1787), kurbayerischer Diplomat, Konferenzminister und Hofbeamter. Kupferstich von Josef Anton Zimmermann (1705-1797). Aus: Vacchiery, Karl Albrecht von: Imagines Principum aliarumque personarum illustrium Bavariae, [18. Jh.]. (Bayerische Staatsbibliothek Cgm 1995)

Joachim Schneider und Anja Lochbrunner
Die Adelshäuser Seinsheim und Schwarzenberg gehen zurück auf ein fränkisches Ministerialengeschlecht, das seit 1230 im Dienst der Herren von Hohenlohe stand und zwischen Maindreieck und Steigerwald begütert war. Später nahmen die Seinsheimer Lehens- und Dienstbeziehungen sowohl zum Hochstift Würzburg als auch zur Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach auf und engagierten sich in fränkischen Rittereinungen. Erkinger von Seinsheim zum Stephansberg zeichnete sich um 1400 im Dienst König Sigismunds aus, wurde von diesem in den Freiherrenstand erhoben und erwarb die Burg Schwarzenberg bei Scheinfeld (Lkr. Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim). Dort begründete er eine eigene Linie, die sich aus dem Geschlechtsverband herauslöste und sich auch am Niederrhein, in Westfriesland und in Bayern verbreitete. Weiterlesen

Staffelsee-Inventar/Urbar

Beschreibung des zum Kloster Staffelsee gehörenden Fronhofs. Abb. aus: Brevium Exempla, c. 810, fol. 9v. (Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel, Cod. Guelf. 254 Helmst. lizenziert durch CC BY-SA 3.0)

Sebastian Grüninger
Das Inventar bzw. Urbar der frühmittelalterlichen Kirche bzw. des Klosters St. Michael auf der Insel Wörth im Staffelsee (Lkr. Garmisch-Partenkirchen) zählt zu den wichtigsten Besitzverzeichnissen des Frühmittelalters. Entstanden um 800 als Teil eines umfassenden Verzeichnisses der Güter des Bistums Augsburg, fand es Eingang in die wohl wenig später entstandene Mustersammlung zur Inventarisierung karolingischer Reichs- und Kirchengüter, die sog. Brevium exempla. Der im Staffelseer Inventar/Urbar beschriebene Haupthof des Klosters dient der Forschung als idealtypisches Beispiel für die Villikationsverfassung, auch zweigeteilte oder klassische Grundherrschaft genannt. Darüber hinaus bietet die Quelle aber auch eine anschauliche Zusammenstellung aller Wertgegenstände und Bücher der Michaelskirche sowie Anhaltspunkte zu Fragen nach Entstehung und Bedeutung einer frühmittelalterlichen Klosterherrschaft. Weiterlesen